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Kapitel 2. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Seite 11: Man kann man sich z.B. an seinen Landesverband oder Dachverband wenden sowie an Fachleute bei den Dachverbänden der Caritas, Diakonie, des Paritätischen Wohlfahrtsverband, Vereinigungen der Wohlfahrtspflege, den Landesjugendring, Kirchenverwaltung oder örtlichen Beratungsstellen: [www.was-geht-zu-weit.de/]

Auf der Website des KVJS findet sich ein umfangreicher Materialpool mit nützlichen Infos und Arbeitshilfen zum SGB VIII: www.kvjs.de/jugend/kinderschutz/schutzauftrag-materialpool www.kvjs.de/jugend/schutzauftrag-materialpool Der Landesjugendring berät ebenfalls zum Thema: [www.ljrbw.de/ehrenamt]

Kapitel 4. Aufsichtspflicht

Seite 17: Die Arbeitshilfe der AGJF „Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit“ bietet Informationen zu den Grundsätzen der Aufsichtspflicht, beschreibt unter welchen Voraussetzungen sie erfüllt werden, geht auf Fragen der Haftung und die Qualifikation von Betreuer*innen ein. Online unter: [www.agjf.de/index.php/gesetze] Umfassende Infos zum Thema Aufsichtspflicht gibt es unter [www.aufsichtspflicht.de]