Kooperation Jugendarbeit und Schule: Unterschied zwischen den Versionen

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Ziel des von einem breit angelegten Trägerverbund durchgeführten Projektes war es, die Bildung der Jugendarbeit verstärkt ins öffentliche und fachliche Bewußtsein zu rücken.
Ziel des von einem breit angelegten Trägerverbund durchgeführten Projektes war es, die Bildung der Jugendarbeit verstärkt ins öffentliche und fachliche Bewußtsein zu rücken.


Die Ergebnisse sind in einer umfassenden [http://www.jugendakademie-bw.de/index.php/publikationen.html  Dokumentation]aufbereitet worden.
Die Ergebnisse sind in einer umfassenden [[medium:Ebook_materialband_bildungsoffensiveb.pdf|Dokumentation (PDF-Download)]] aufbereitet worden.


Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Version vom 18. März 2020, 12:03 Uhr

Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule

Kooperationen von Schulen mit außerschulischen Partnern haben in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gewonnen – die Bildungspläne des Landes Baden-Württemberg fordern Schulen dazu ausdrücklich auf. Ein besonders wichtiger Partner für Schulen ist hierbei die außerschulische Jugendbildung, sprich: die Jugendarbeit!

Das Jugendbildungsgesetz des Landes Baden-Württemberg beschreibt die außerschulische Jugendbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Akteur in der Bildungslandschaft.

Selbstorganisation, Freiwilligkeit und Partizipation – diese Merkmale beschreiben die Qualität der Arbeit von Jugendverbänden, -treffs und -organisationen und garantieren einen Rahmen, der viele Bildungsprozesse erst ermöglicht.

Jugendarbeit kann ein starker Partner für Schulen sein!

Gemeinsam können Jugendarbeit und Schule ihre jeweiligen Kompetenzen für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen gewinnbringend einbringen.

Kooperationen sind gewinnbringend

für die Schule:

  • Es entstehen neue Partnerschaften und Schule profitiert von den weiten Netzwerken der Jugendarbeit in das Gemeinwesen hinein.
  • Die Hintergründe, die Handelnde aus der Jugendarbeit mitbringen, eröffnen neue Zugänge und Perspektiven zu jungen Menschen an Schulen.
  • Es entstehen multiprofessionelle Teams, in denen gemeinsam Herausforderungen begegnet werden kann.

für die Jugendarbeit:

  • Durch die Partnerschaft mit Schule entstehen neue Einblicke in einen wichtigen Bereich des Bildungswesens und Zugänge zu Netzwerken.
  • Der Ort Schule bietet der Jugendarbeit neue Zugänge zu jungen Menschen und Jugendarbeit kann sich hier mit ihren Angeboten und ihrer Arbeitsweise präsentieren.
  • Akteure der Jugendarbeit können sich durch ihr Engagement an Schulen profilieren und im Dialog mit Schule und weiteren Bildungsakteuren Herausforderungen begegnen.

Weitere Informationen und Arbeitshilfen: http://www.ljrbw.de/bildung.html

Erfahrungen aus abgeschlossenen Projekten

Praxisberatung Kooperation Jugendarbeit-Schule

Ziel des Projektes war es, den Beitrag der verbandlichen Jugendarbeit im Bereich der Kooperation mit Schule sowie beim Ausbau der Ganztagesbildung auszubauen und zu stärken.

Eine Prozessbegleitung als intensive Praxisberatung konnten insbesondere Verbände und Ringe erfahren, die bisher noch keine bzw. schwierig verlaufene Erfahrungen mit Kooperationen gemacht haben.

Beim Fachtag „Rezepte für gelingende Kooperationen – Abschluss des Projekts Praxisberatung Kooperation Jugendarbeit – Schule am 8. Juli 2010 wurden die Ergebnisse und Erfahrungen der zu beratenden Projektteilnehmer präsentiert und breit über die Thematik informiert.

Die Dokumentation des Fachtages enthält die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Projekt.

Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Laufzeit: 2008/2010

Projekt und Arbeitshilfe Mädchenarbeit und Schule

Die von Landesjugendring, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten, LAG Mädchenpolitik und Akademie der Jugendarbeit gemeinsam herausgegebene Arbeitshilfe hat zum Ziel, Zugänge zu Kooperationsprojekten darzustellen, zu Kooperationen zu motivieren und die Bedingungen für gelungene, gewinnbringende Projekte herauszuarbeiten. Dazu wurden ausgewählte Beispiele von gelungenen Mädchenprojekten in Kooperation mit Schulen auf den Gewinn für die einzelnen Mädchen und die verschiedenen Arbeitsbereiche evaluiert.

Die Arbeitshilfe steht als Download unter ljrbw.de/publikationen bereit.

Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Laufzeit: 2006/2007

Bildungskoordination im kommunalen Raum

Die Ergebnisse unterstützen Bildungsverantwortliche in ihren Aufgaben, Bildungsangebote entsprechend den sich gesellschaftlich wandelnden Anforderungen zu gewährleisten.

Die Projektergebnisse wurden beim Fachkongress „Bildungspartnerschaft in der Entwicklung“ am 22. Oktober 2007 mit einem breiten Publikum diskutiert.

Die Ergebnisse des Projektes „Bildungskoordination im kommunalen Raum“ wurden in der Arbeitshilfe „Vom Pausenfüller zum Bildungsnetzwerk“ aufbereitet und veröffentlicht.

Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Laufzeit: 2005/2007

Bausteine zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule

Ziel des Projektes war es, Erkenntnisse über eine erfolgreiche dauerhafte Verankerung von Kooperationen zwischen Jugendarbeit und Schule in mehreren Modellprojekten zu gewinnen.

Im Rahmen der Bausteine wurden neun Beispielprojekte gefördert, begleitet und evaluiert.

Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Laufzeit 2004/2005

Offensive Jugendbildung

Ziel des von einem breit angelegten Trägerverbund durchgeführten Projektes war es, die Bildung der Jugendarbeit verstärkt ins öffentliche und fachliche Bewußtsein zu rücken.

Die Ergebnisse sind in einer umfassenden Dokumentation (PDF-Download) aufbereitet worden.

Finanzierung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Laufzeit 2003/2004

Bildungshintergründe

Gemeinsame Bildungsverantwortung von Jugendarbeit und Schule - drei Bildungsmodalitäten

Während die Schule zusammen mit dem Elternhaus eine gemeinsame Bildungs- und Erziehungsverantwortung inne haben, wird der außerschulischen Jugendbildung (Jugendarbeit) im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) sowie im Jugendbildungsgesetz des Landes Baden-Württemberg ein Bildungsauftrag zugesprochen.

Schule und Jugendarbeit haben durch ihre jeweilige Arbeitsweise und -formen Anteil an Bildungsprozessen. Die Unterscheidung in die drei Bildungsmodalitäten „formale“, „nonformale“ und „informelle“ Bildung, wie dies in der aktuellen Fachdiskussion geschieht, erleichtert das Bewusstsein, dass Jugendarbeit und Schule beide Bildungsakteure sind und sich als gleichrangige Bildungspartner in Kooperationen begegnen können.

Formale Bildung

Unter formaler Bildung werden institutionalisierte und strukturierte Bildungsformen verstanden. Sie findet primär an schulischen und beruflichen Bildungsinstitutionen und Ausbildungsstätten statt, die curricular vorgegebene Inhalte vermitteln und deren Angebote verpflichtend sind. Diese Bildungsprozesse werden sowohl bewertet als auch zertifiziert und berechtigen zu weiteren Bildungszugängen.

Nonformale Bildung

Die Teilnahme ist hier grundsätzlich freiwillig und frei von (berechtigenden) Zertifizierungen und Leistungsbewertungen. Die Inhalte orientieren sich an den Bedürfnissen der Teilnehmenden, die den Bildungsprozess partizipativ mitbestimmen. Sie findet in Institutionen wie Vereinen, Verbänden oder
privaten Initiativen statt. Die nonformale Bildung ist zentral in der außerschulischen Jugendbildung.

Informelle Bildung

Informelle Bildung meint ungeplante und nicht-intendierte Bildungsprozesse, die außerhalb institutionalisierter Settings, aber durchaus „in“ Institutionen stattfinden. Inhalte und Methoden werden nicht direkt gewählt, sondern ergeben sich aus Alltagssituationen. Informelle Bildung kann überall stattfinden: in Schulklassen und Pausen, in der Familie, mit Gleichaltrigen, Nachbarn oder in der Kinder- und Jugendarbeit.

Bei der Unterscheidung in die drei Bildungsmodalitäten gilt zu beachten, dass in jedem Modus auf die je spezifische Weise, also an den Orten Schule und Jugendarbeit, sowohl soziale und personale, wie auch fachliche und methodische Kompetenzen vermittelt werden.

Entwicklungen in der Bildungslandschaft

Im Jahr 2004 wurden in Baden-Württemberg verbindlich die neuen Bildungspläne eingeführt. Wesentliche Kernpunkte der Bildungspläne unter dem Titel "Bildung stärkt Menschen" waren eine größere Gestaltungsmöglichkeit der Einzelschulen, die Öffnung der Schule für außerschulische Partner und ein Wechsel von einer Input- hin zu einer Output-Orientierung.

 In den Folgejahren setzten sich die Entwicklungen im Bildungsbereich mit relevanten Entwicklungen für die Kinder- und Jugendarbeit fort:

  • 2005 erschien der 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zum Thema „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“. Ebenfalls bereits seit 2005 gibt es die Kooperationsfachstelle beim Landesjugendring.
  • Seit 2006 läuft die Modellphase des Jugendbegleiterprogramms, das den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen in Baden-Württemberg mit vorantreibt. Zu den Zielen des Jugendbegleiterprogramms gehört, die außerschulische Bildung zum Teil eines Gesamtbildungskonzeptes zu machen und für SchülerInnen bewusst einen Zugang zur Jugendarbeit herzustellen. Mit dem Schuljahr 2011/12 geht das Jugendbegleiter-Programm von der Modellphase in die Regelphase über und wird mit zusätzlichen Budgetmitteln ausgestattet. Die Zusammenfassung der Neuerungen finden sich hier.
  • 2009 startete die Landesregierung das „Impulsprogramm Bildungsregionen“ und gab damit den landesweiten Anstoß zur Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften auf Kreisebene.
  • Seit Mitte 2009 liegt die „Expertise zur Lage und Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg“ von Thomas Rauschenbach u. a. vor, in der die Herausforderung beschrieben ist, als Schule und Jugendarbeit gemeinsam die Zukunft des Bildungsbereichs zu gestalten.
  • Zahlreiche Modellprojekte unterschiedlichster Träger der Jugendarbeit und Jugendhilfe sind durchgeführt worden, beispielsweise die Bausteine zur Kooperation, die Bildungskoordination im kommunalen Raum, das Projekt Praxisberatung Kooperation, die Qualifizierung von KooperationsmanagerInnen, das Projekt Bildungspartnerschaften der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten und des Paritätischen Jugendwerks.
  • Der Zukunftsplan Jugend: Für seine Erstellung berief das Sozialministerium eine Lenkungsgruppe mit allen wichtigen Partnern der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und den betroffenen Ministerien ein. Außerdem wurden fünf thematisch fokussierte Arbeitsgruppen eingerichtet. Gemeinsam formulierten diese Gremien 16 Leitlinien für eine zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendarbeit, die allen Beteiligten künftig als Grundlage für ihre Arbeit dienen sollen. Eine der AGs des Zukunftsplan Jugend, die AG Kooperationen und Netzwerke,  Schule und Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, lokale und regionale Bildungsnetze entwickelte zur Kooperation Jugendarbeit - Schule (Ziffer II Nr. 14.10 der Richtlinien) Förderlinien. In II.14.10.1 und II.14.10.2 heißt es: „Trägern der außerschulischen Jugendbildung und sonstigen gemeinnützigen Trägern der Jugendarbeit sowie Schulen in Kooperation mit diesen Trägern können Zuschüsse zur Durchführung von gemeinsamen Kooperationsprojekten gewährt werden. Bezuschusst werden Projekte, bei denen beide Partner gleichberechtigt eine gemeinsame Maßnahme mit Jugendlichen durchführen. Die Projekte sollen u. a. der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Jugendlichen dienen. In Erweiterung der Ziffer II.14.10 -Kooperation Jugendarbeit - Schule- sollen lokale Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit einerseits und der Schule gefördert werden. Antragsberechtigt sind auch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Kommunen).

Zum Schuljahr 2016/2017 treten in Baden-Württemberg neue Bildungspläne in Kraft. Aktuell kann man hier Einsicht in die Anhörungsfassungen der neuen Bildungspläne nehmen:  http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/Startseite Das Kultusministerium wird der Öffentlichkeit im Frühjahr 2016 wesentliche Anhörungsergebnisse zugänglich machen.